Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 19.10.2010

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10, 1 S 124/10   

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OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10, 1 S 124/10 (https://dejure.org/2010,17876)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.06.2010 - 1 B 123/10, 1 S 124/10 (https://dejure.org/2010,17876)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10, 1 S 124/10 (https://dejure.org/2010,17876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GG Art 6 Abs 1; AufenthG § 28 Abs 1; AufenthG § 60a Abs 2
    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer Eltern-Kind-Beziehung - Eltern-Kind-Beziehung; Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG bei ernsthaftem Anstreben einer gelebten Eltern-Kind-Beziehung

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG bei ernsthaftem Anstreben einer gelebten Eltern-Kind-Beziehung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a, GG Art. 6 Abs. 1
    Duldung, Eltern-Kind-Verhältnis, deutsches Kind, Kindeswohl, familiäre Lebensgemeinschaft, Umgangsrecht, Deutschkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1
    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG bei ernsthaftem Anstreben einer gelebten Eltern-Kind-Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Zeit wiederholt unterstrichen, dass die Umgangskontakte des nichtsorgeberechtigten ausländischen Elternteils zu seinem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Kind aufenthaltsrechtliche Bedeutung haben können (vgl. B. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - [...]; B. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - InfAuslR 2009, 150).

    Entscheidend ist in dieser Hinsicht die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, B. v. 01.12.2008 a.a.O.; B. v. 09.01.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Zeit wiederholt unterstrichen, dass die Umgangskontakte des nichtsorgeberechtigten ausländischen Elternteils zu seinem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Kind aufenthaltsrechtliche Bedeutung haben können (vgl. B. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - [...]; B. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - InfAuslR 2009, 150).

    Entscheidend ist in dieser Hinsicht die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, B. v. 01.12.2008 a.a.O.; B. v. 09.01.2009 a.a.O.).

  • LG Mannheim, 15.04.2011 - 1 S 124/10
    Auszug aus OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10
    Die Beschwerde im Verfahren 1 S 124/10 (Versagung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht) ist ebenfalls unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Art. 3 Nr. 4 RFRL umschreibt die Rückkehrentscheidung als "die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird." Nach der Struktur des deutschen Aufenthaltsrechts stellt die Ausweisung hiernach aber keine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 6 und Art. 3 Nr. 4 RFRL dar (so schon Urteile des Senats vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291, und vom 20.10.2011 - 11 S 1929/11 - juris ; Gutmann, InfAuslR 2011, 13; Westphal/ Stoppa, Report Ausländer- und Europarecht Nr. 24, November 2011 unter www.westphal-stoppa.de; a.A. Hörich, ZAR 2011, 281, 283 f.; Fritzsch, ZAR 2011, 297, 302 f.; Stiegeler, Asylmagazin 2011, 62, 63 ff.; vorl. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 16.12.2010 zur einstweiligen Umsetzung der Richtlinie - Az.: M I 3 - 215 734/25, S. 3; vgl. auch Saarl.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Art. 3 Nr. 4 RFRL umschreibt die Rückkehrentscheidung als "die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird." Nach der Struktur des deutschen Aufenthaltsrechts stellt die Ausweisung hiernach aber keine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 6 und Art. 3 Nr. 4 RFRL dar (so schon Urteile des Senats vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291, und vom 20.10.2011 - 11 S 1929/11 - juris ; Gutmann, InfAuslR 2011, 13; Westphal/Stoppa, Report Ausländer- und Europarecht Nr. 24, November 2011 unter www.westphal-stoppa.de; a.A. Hörich, ZAR 2011, 281, 283 f.; Fritzsch, ZAR 2011, 297, 302 f.; Stiegeler, Asylmagazin 2011, 62, 63 ff.; vorl. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 16.12.2010 zur einstweiligen Umsetzung der Richtlinie - Az.: M I 3 -215 734/25, S. 3; vgl. auch Saarl.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Art. 3 Nr. 4 RFRL umschreibt die Rückkehrentscheidung als "die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird." Nach der Struktur des deutschen Aufenthaltsrechts stellt die Ausweisung hiernach aber keine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 6 und Art. 3 Nr. 4 RFRL dar (so schon Urteile des Senats vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291, und vom 20.10.2011 - 11 S 1929/11 - juris ; Gutmann, InfAuslR 2011, 13; Westphal/Stoppa, Report Ausländer- und Europarecht Nr. 24, November 2011 unter www.westphal-stoppa.de; a.A. Hörich, ZAR 2011, 281, 283 f.; Fritzsch, ZAR 2011, 297, 302 f.; Stiegeler, Asylmagazin 2011, 62, 63 ff.; vorl. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 16.12.2010 zur einstweiligen Umsetzung der Richtlinie - Az.: M I 3 - 215 734/25, S. 3; vgl. auch Saarl.
  • KG, 30.08.2011 - 13 UF 111/11

    Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung eines

    Die Erkrankung steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen (vgl. BGH FamRZ 2010, 1057 Rn. 15 mwN und FamRZ 2011, 152).

    Darauf, ob die Gestaltung der Kinderbetreuung und Haushaltsführung während der Ehe einvernehmlich erfolgt ist, kommt es nicht an (BGH FamRZ 2011, 152).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung; Abschiebungshindernis;

    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit den ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356.05 - juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123.10 u.a. -, InfAuslR 2011, 13, juris Rn. 5, Marx, in GK-AufenthR, Stand: August 2016, § 28 Rn. 157).
  • VGH Hessen, 17.09.2014 - 9 B 1450/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung einer familiären

    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keinen Versuch unternommen, diese Vorwürfe zu entkräften, obwohl schon das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der vom Antragsteller geltend gemachte Duldungsgrund in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - wenn überhaupt - bisher meist in Fällen anerkannt worden ist, in denen die Gründe für das Fehlen einer schutzwürdigen Eltern-Kind-Beziehung nicht in die Sphäre des ausländischen Elternteils gefallen waren (OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, juris Rdnr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, juris Rdnr. 7; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 4. Januar 2009 - 2 B 476/09 -, juris Rdnr. 17, und Beschluss vom 5. März 2001 - 9 W 7/00 -, juris Rdnr. 28 ff.).
  • VG Schleswig, 03.04.2019 - 11 B 36/19

    Aussetzung der Abschiebung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit den ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356.05 - juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123.10 u.a. -, InfAuslR 2011, 13, juris Rn. 5, Marx, in GK-AufenthR, Stand: August 2016, § 28 Rn. 157).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 2 O 23/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung für eine schützenswerte

    Die Ausführungen des Jugendamtes, dass eine prägende geistige und emotionale Verbundenheit zwischen Vater und Sohn auszuschließen sei, machen deutlich, dass die vorhandenen Kontakte in dem hier zugrunde liegenden Fall nicht dem Regelfall entsprechen und damit weder über Art. 6 GG schützenswert sind (vgl. BVerfG, Beschl. vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, zit. nach juris, Rn. 14 ff.; BVerfG, Beschl. vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, zit. nach juris, Rn. 35) noch von einem ausbaufähigen Vater-Kind-Verhältnis ausgegangen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 -, zit. nach juris, Rn. 5 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 17 B 1086/13
    vgl. EGMR, Urteil vom 11. Juli 2000 - Nr. 29192/95 (Ciliz/Niederlande) - OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 B 123/10 - u.a., InfAuslR 2011, 13; ebenso zu Art. 6 GG: OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 17 B 1055/10 -.
  • VG Berlin, 02.10.2013 - 19 L 237.13

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Befristungsentscheidung

    Da die Rückführungsrichtlinie ausweislich ihres Art. 2 Abs. 1 nur auf illegal im Hoheitsgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige Anwendung findet, dürften Verwaltungsakte, die den Status des rechtswidrigen Aufenthalts erst begründen, alleine keine Rückkehrentscheidung sein (Zeitler, HTK-AuslR, Art. 11 Richtlinie 2008/115/EG 01/2013 Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2011, a.a.O., Rdn. 81; Gutmann, InfAuslR 2011, 13; Westphal/Stoppa, a.a.O., S. 2; Winkelmann, Beitrag Umsetzung RFRL, Migrationsrecht.net, Seite 13; a.A. Stiegler, Asylmagazin 2011, 62, 63 ff.; wohl auch Fritsch, ZAR 2011, 297, 302 f.; offengelassen: BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, Juris Rdn. 35; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 8 PA 98/13 -, Juris Rdn. 12).
  • VG Magdeburg, 21.02.2018 - 8 B 496/17

    Asylrecht: Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung nach Dublin-Vorschriften

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.10.2010 - 1 B 123/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26282
OVG Sachsen, 19.10.2010 - 1 B 123/10 (https://dejure.org/2010,26282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.10.2010 - 1 B 123/10 (https://dejure.org/2010,26282)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 1 B 123/10 (https://dejure.org/2010,26282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 67 Abs. 1 S. 3
    Brandschutznachweis, Rücksichtnahmegebot, bautechnische Nachweise

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben mit einer eine Tür enthaltenden Brandwand mit § 30 Abs. 8 S. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO); Anforderungen an das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit einer Baugenehmigung für ein Vorhaben mit einer eine Tür enthaltenden Brandwand mit § 30 Abs. 8 S. 1 Sächsische Bauordnung ( SächsBO ); Anforderungen an das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 28.01.2010 - 1 A 498/08

    Stellplatzanlage, Lärmbelastungen, Allgemeines Wohngebiet, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2010 - 1 B 123/10
    Dagegen muss er es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastungen berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern (SächsOVG, Urt. v. 28.1.2010 - 1 A 498/08 -, zit. nach juris m. w. N.).Daran gemessen spricht nach summarischer Prüfung Überwiegendes dafür, dass eine Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots auch unter dem Gesichtspunkt der erdrückenden Wirkung gegenüber der Antragstellerin nicht vorliegt.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2010 - 1 B 123/10
    Das Rücksichtnahmegebot kann grundsätzlich nur verletzt sein, wenn sich das Vorhaben objektiv-rechtlich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2010 - 1 B 123/10
    Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, NJW 1986, 1703).
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